Bevollmächtigung PBeaKK

In den unterschiedlichsten Lebenssituationen ist es erforderlich, eine andere Person zu bevollmächtigen Ihre Angelegenheiten mit der PBeaKK zu regeln.

Wussten Sie schon, wenn Sie aus gesundheit­lichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, sich um Ihre Angelegenheiten mit der PBeaKK selbst zu kümmern – keine Beihilfe und keine Leistungen aus der PBeaKK mehr bekommt, wenn nicht eine Bevollmächtigung bei der PBeaKK vorliegt?
Da Sie als Mitglied auch nach der Erteilung einer Vollmacht selbstständig handeln können, ist die Vollmacht auch als Absicherung für Notfälle zu sehen.

Das Formblatt „PBeaKK-Vollmacht“ können Sie sich hier bei der PBeaKK herunterladen und ausdrucken.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf www.pbeakk.de und bei der Kundenberatung
Telefon: 0711-346 529 96

 

Quelle: Postbeamtenkrankenkasse