Information zur Inflationsausgleichsprämie für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

Der Entwurf des Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und – versorgung für 2023/2024 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024) sieht eine einma­lige Inflationsausgleichsprämie für den Bezügemonat Juni.2023 und monatliche Inflationsausgleichs-prämien für die Monate Juli 2023 – Februar 2024 vor.

Als Inflationsausgleichsprämie wurden für den Monat Juni 2023 1.240 € und für die Monate Juli 2023 – Februar 2024 jeweils 220,00 € festgesetzt. Hiervon erhalten die Versorgungsbeziehenden den Be­trag entsprechend ihres Ruhegehaltssatz und bei Bezug von Hinterbliebenenversorgung noch zusätz­lich entsprechend dem jeweiligen Anteilssatz der Hinterbliebenenversorgung.

Beispielberechnung für eine Ruhestandsbeamtin bzw. einen Ruhestandsbeamten mit einem Ruhe-gehaltssatz von 71,75 %:

06.2023:                       1240.00 € X 71,75 % =889,70 € einmalig

07.2023 – 02.2024        220,00 € X 71,75 % = 157,85 € monatlich

Beispielberechnung für eine Witwe bzw. einen Witwer mit einem Ruhegehaltssatz von 71,75 % und einem Anteilssatz für die Hinterbliebenenversorgung von 60 %:

06.2023:                       1240,00 € X 71,75 % = 889,70 € X 60% = 533,82 € einmalig

07.2023 – 02.2024         220,00 € X 71,75 % = 157,85 € X 60 % = 94,71 € monatlich

Der jeweilige Ruhegehaltssatz in % und der Anteilsatz des Witwengeldes in % können der Bezügemitteilung entnommen werden:

Bei Mindestversorgung beträgt der Ruhegehaltssatz 65 %.

Voraussetzung für die Zahlung der einmaligen Inflationsausgleichsprämie ist der Bezug von Versor­gungsbezügen am 01.05.2023. Die monatliche Inflationsausgleichsprämie steht Versorgungsbezie­henden zu, wenn sie für die Zahlmonate der Prämie Anspruch auf laufende Versorgungsbezüge ha­ben.

Es handelt sich um steuerfreie Sonderzahlungen, welche zusätzlich zu den Versorgungsbezügen ge­währt werden.

 

Die erstmalige Zahlung der InfIationsausgleichsprämie erfolgt voraussichtlich mit den Bezügen für den Monat Oktober 2023 rückwirkend ab Monat Juni 2023.

Bis zum Inkrafttreten des BBVAnpÄndG 2023/2024 werden die Prämien als Abschlagszahlungen unter dem Vorbehalt der späteren gesetzlichen Regelung gezahlt.

Über die Besoldungsanpassung ab 01.03.2024 informieren wir Sie rechtzeitig vor der Bezügezah-lung für den Monat März 2024.

Ähnliche Beiträge

  • Erste Tagesfahrt 2024

    Erste Tagesfahrt 2024 Spargelhof Winkelmann und Moorbahnfahrt Dienstag, den 30. April 2024 Die Begleiter vom Seniorenbeirat für diese Fahrt sind: Wolfgang Tölke     Tel: 05232 68886   Peter Halbsguth   Tel: 0171 9307976   Der Ausflugspreis beträgt 49,00 € inklusive Spargelbuffet und Moorbahnfahrt. Dieser Betrag ist bis zum 15.04.2022 auf unser Konto (siehe unten) einzuzahlen. Unter Verwendungszweck bitte…

  • Klön 07.04.2022

    Informationen Donnerstag 7. April 2022 14:30 Uhr ist wieder Klön   wir können wieder unsere Klönnachmittage am Donnerstagden 7. April 2022 im Begegnungszentrum der Arbeiterwohlfahrt 33613 Bielefeld, Heisenbergweg 2 abhalten. Die aktuellen Versammlungsbeschränkungen müssen wir einhalten. Teilnehmer müssen geimpft sein und auf den öffentlichen Fluren muss eine Maske getragen werden. Im Ramen des Klön´s findet…

  • 1. Tagesfahrt 2021 Minden mit Stadtführung und Schifffahrt

    Minden mit Stadtführung und Schifffahrt Mittwoch den 22. September 2021 Die Begleiter vom Seniorenbeirat für diese Fahrt sind:   Helmut Winge Horstmanns Feld 22 33739 Bielefeld helmut.winge@telekom-senioren-bielefeld.de Telefon: 05206-6531 oder 0170-3467073 Achim Keding Wallücker Bahnweg 11 32584 Löhne achim.keding@telekom-senioren-bielefeld.de Telefon: 05732-9899776 oder 0171-7822360 Der Ausflugspreis beträgt 45,00 € inklusive Stadtführung und Weserschifffahrt. Dieser ist bis…

  • Klönnachmittage 2024

     An alle Ehemaligen Klönnachmittage 2024 Im Begegnungszentrum der Arbeiterwohlfahrt, Heisenbergweg 2, 33613 Bielefeld, finden diese an folgenden 1. Donnerstagen im Monat um 14.30 Uhr statt: 4. Januar 1. Februar 7. März 4. April 2. Mai 6. Juni               4. Juli               August Sommerfest?               5. September               Oktober Feiertag kein Klön              7. November             …

  • Sommerfest Freitag 19. August 2022

    Liebe ehemalige Kolleginnen und Kollegen, wir möchten Euch herzlich zu unserem Sommerfest am Freitag den 19.08.2022 ab 11:00 Uhr in die Kleingartenanlage Am Meierhof Heeperstrasse /Radrennbahn einladen. Nebst gemütlichem Zusammensitzen haben wir genügend Essen und Getränke für das leibliche Wohl organisiert. Wir freuen uns auf ein schönes Fest mit Euch. Selbstverständlich ist Eure Begleitung auch…

  • Klönnachmittag

    Regelmäßige Informations- und Klönrunden   Jeden 1. Donnerstag ab 14:30 Uhr Kaffeetrinken im Begegnungszentrum der Arbeiterwohlfahrt 33613 Bielefeld, Heisenbergweg 2 Unsere Klönnachmittage sind eine Zusammenkunft in lockerer Runde. Bei Kaffee und Kuchen, kalten Getränken können wir uns gemütlich unterhalten. Alte Erinnerungen und neue Erfahrungen austauschen. Aktuelle Informationen sind selbstverständlich. Auch für Beratungen stehen wir zur…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert